AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klimabonus e. V.
Stand: 08.03.2021
Anwendungsbereich
Am Klimabonus können sich alle Beteiligen, die sich für Klimaschutz durch Vermeidung, Reduzierung und Ausgleich des CO2-Fußabdrucks engagieren. Nutzer*innen des Klimabonus sind Akzeptanzstellen, klimafreundliche Akzeptanzstellen/Unternehmen, Ausgleicher, Träger von Klimaschutzprojekten und Verbraucher*innen.
Diese AGB finden Anwendung auf die Beziehungen zwischen dem Klimabonus e.V. und den Nutzer*innen. Auf Verträge zwischen Nutzer*innen bei denen Klimaboni als Zahlungsmittel genutzt werden, finden diese AGB keine Anwendung. Diese richten sich ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen den Nutzer*innen. Auf Chiemgauer Gutscheine, die als Klimabonus markiert wurden, finden die Regelungen des Chiemgauer e.V. Anwendung.Für die Einhaltung der steuer- und abgabenrechtlichen Bestimmungen sind die Nutzer*innen im eigenen Wirkungskreis verantwortlich.Es ist untersagt, den Klimabonus für zweckwidrige, rechtswidrige, diskriminierende, jugendgefährdende, extremistische oder gewaltverherrlichende Zwecke zu nutzen.
CO2-Rechner
Zur Ermittlung des eigenen CO2-Fußabdruckes stellt der Klimabonus e.V. einen CO2-Rechner bereit. Die Datengrundlagen zur Berechnung des CO2-Fußabdruckes beruhen auf dem aktuellen Stand der Technik. Der Ausgleich des CO2-Fußabdruckes erfolgt über die regionalen Ausgleichsangebote des Klimabonus e.V.
Klimaboni
Klimaboni sind Gutscheine oder elektronische Einheiten, die vom Klimabonus e.V. herausgegeben werden. Sie können an andere Nutzer*innen im Projektgebiet des Klimabonus e.V. und im eigenen oder unmittelbar angrenzenden Postleitzahlgebiet übertragen werden. Als ein Postleitzahlgebiet gelten die ersten drei Ziffern der Postleitzahl.Gutscheine haben einen begrenzten Einlösezeitraum. Der Einlösezeitraum der Gutscheine beträgt 3 Jahre ab dem ersten Gültigkeitsjahr. Mit Ende des Einlösezeitraum verfällt der Gutschein. Die emittierten Klimaboni sind durch Euro gesichert. Zum Euro besteht ein Wertverhältnis von 1:1. Ein Anspruch in Umtausch in Euro besteht grundsätzlich nicht.
Klimabonus-Plattform
- Nutzer*innen können für den Transfer von Klimaboni die vom Klimabonus e. V. betriebene Plattform nutzen. Die Plattform umfasst
- das Klimabonuskonto mit Zahlungsfunktionen,
- einen Community-Marktplatz für Nutzer*innen mit Anzeigen und Webshop,
- ein Nachrichtenmodul für den Austausch zwischen den Nutzer*innen, zur Anzeigenbenachrichtigung und Weiterleitung von Nachrichten des Klimabonus e.V.
Auf dem Community-Marktplatz werden Inhalte dargestellt, die von Nutzer*innen bereitgestellt werden. Die Inhalte unterliegen ausschließlichen der Verantwortung derjenigen, die diese verfügbar machen. Mit dem Hochladen von Inhalten sichert die Nutzer*in zu, dass sie über die erforderlichen Rechte verfügen.Der Klimabonus e.V. behält sich das Recht vor, Inhalte auf die Verletzung unserer AGB hin zu prüfen. Im Falle eines Verstoßes kann der Klimabonus e.V. Inhalte entfernen oder deren Darstellung ablehnen.Für die mobile Nutzung des Service steht eine App zur Verfügung. Für die Nutzung der App gelten diese AGB ebenfalls.
Klimabonuskonto
Der Klimabonus stellt für Verbraucher und Akzeptanzstellen nach einer Anmeldung auf der Klimabonus-Plattform ein Klimabonuskonto zur Verfügung.Auf dem Konto können elektronische Klimaboni gesammelt, Klimaboni Gutscheine eingezahlt oder von dort ausgezahlt werden. Durch Überweisung können Guthaben auf andere Klimabonuskonten übertragen werden.Guthaben auf dem Klimabonuskonto unterliegen einer Gebühr, dem Ausgleichsimpuls. Einwendungen gegen den Saldo des Kliambonuskonto sind spätestens 2 Wochen nach Ende des Kalendermonats dem Klimabonus e.V. mitzuteilen.
Verbraucher
Verbraucher können Klimaboni
- für dauerhafte klimafreundliche Verhaltensänderungen,
- Teilnahme an Aktionen des Klimabonus e.V. und
- als Dankeschön für den Erwerb klimafreundlicher Produkte oder Dienstleistungen erhalten.
Die Ausgabe von Klimaboni an Verbraucher erfolgt freiwillig, ein Anspruch auf Überlassung von Klimaboni durch Annahmestellen besteht nicht.Klimaboni können bei Annahmestellen oder auf dem Community-Marktplatz des Klimabonus e.V. eingelöst oder an Klimaschutzprojekte übertragen werden.
Akzeptanzstellen
Akzeptanzstellen sind die Einlösegaranten der Klimaboni. Akzeptanzstellen können Unternehmen oder Verbraucher sein. Bei ihnen können Klimaboni für klimafreundliche Produkte oder Dienstleistungen eingelöst werden.Die Anmeldung zur Teilnahme am Klimabonus-System als Akzeptanzstelle erfolgt über die Anmeldeformulare des Klimabonus e.V. Nach der Bestätigung macht der Klimabonus e.V. die Teilnahme als Akzeptanzstelle in ihren Verzeichnissen öffentlich sichtbar. Akzeptanzstellen mit Ladenlokal machen ihre Teilnahme am Klimabonus sichtbar.
Klimafreundliche Akzeptanzstellen/Unternehmen
Klimafreundliche Akzeptanzstellen/Unternehmen Ermitteln den eigenen CO2-Fußabdruck über den CO2-Rechner und verpflichten sich, mindestens 20 bis 30% jährlich ihres CO2-Fußabdruckes bei regionalen Ausgleichsprojekten des Klimabonus e. V. zu auszugleichen oder den eigenen CO2-Fußabdruck um 10 bis 15% zu reduzieren.
Klimafreundliche Produkte oder Dienstleistungen
Von Annahmestellen werden klimafreundliche Produkte oder Dienstleistungen angeboten. Für klimafreundliche Produkte oder Dienstleistungen soll eine CO2-Bilanz vorhanden sein.Klimafreundlich sind z.B. Produkte, die den Lebenszyklus von Produkten verlängern, bei deren Herstellung regenerative Energien genutzt werden, Rohstoffe eingespart werden oder die regional unter Minimierung oder Ausgleich des CO2-Ausstoß in der Wertschöpfungskette produziert werden.
Belohnungsaktion für klimafreundliches Handel
Akzeptanzstellen können zur Belohnung von klimafreundlichen Handeln oder Erwerb klimafreundlicher Produkte oder Dienstleistungen Aktionen durchführen. Die Aktion ist auf einen Zeitraum oder auf eine Art von Handlungen, Produkten oder Dienstleistungen zu begrenzen.
Die Belohnung an den Verbraucher durch die Akzeptanzstelle erfolgt als Zugabe. Das heißt nach Zahlung des vereinbarten Preises erhält der Verbraucher die Klimaboni. Der Umfang der Belohnung und die Zugabe ist mit Beginn der Aktion transparent zu machen.
Die Finanzierung der Belohnungsaktion erfolgt aus den eigenen Einnahmen der Akzeptanzstelle oder der Förderung durch den Klimabonus e.V. Eine CO2-Bilanz für die zu belohnende Aktion muss zuvor dem Klimabonus e.V. vorliegen.
Der Klimabonus e.V. übernimmt zur Durchführung der Aktion im Rahmen einer Förderung, die durch die CO2-Bilanz festgestellte Treibhausgasmindermenge und übergibt, bei der Nutzung von Gutscheinen mit Transferschein oder Überweisung von Klimaboni, den Gegenwert in Klimaboni als Mikrozertifikate.
Zur Veröffentlichung können von der Aktion Video, Tonaufzeichnungen, Bilder oder Texte angefertigt werden.
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Belohnungsaktion zu realisieren und den Klimabonus weiter zubewerben.
Ausgleichsprojekte
Träger von Ausgleichsprojekten setzen regional umweltverträgliche Maßnahmen zur CO2-Bindung mit Vorbildcharakter um. Zur Teilnahme am Klimabonus ist für die Maßnahme ein Prospekt erforderlich. In dem Prospekt sind die Maßnahmen, die messbaren oder mindestens schätzbare Beiträge zur CO2-Reduzierung und die Kosten zur Umsetzung sowie die Folgekosten zu beschreiben. Für die Umsetzung ihres vereinbarten Projektes nehmen die Projektträger Klimaboni an. Die Klimaschutzprojekte versichern, dass nur durch diese zusätzliche Finanzierung über das Klimabonussystem das Projekt umgesetzt werden kann. Eine nochmalige Anrechnung der CO2– Bindungsmengen ist ausgeschlossen.
Ausgleich
Durch Zahlung von Euro oder Klimaboni an den Klimabonus e.V. wird der unmittelbar oder mittelbar verursachte CO2-Ausstoß ausgeglichen.Der Ausgleich des CO2-Fußabdruck erfolgt durch die Anrechnung der durch die regionalen Ausgleichsprojekte erbrachten CO2-Bindungen.Der Ausgleich wird vom Klimabonus e.V. zertifiziert. Auch Teilausgleichzahlungen sind möglich. Zahlungen zum Ausgleich von CO2-Emissionen werden grundsätzlich für das ausgewählte Ausgleichsprojekt verwendet. Sollte das Budget für das Ausgleichsprojekt zwischenzeitlich erreicht sein, wird die Ausgleichzahlung für ein anderes Ausgleichsprojekt verwendet, um einen Ausgleich für die CO2-Emission vorzunehmen.Ausgleichzahlungen können auch zur Bonifizierung für den Einkauf klimafreundlicher Produkte eingesetzt werden.
Ausgabestellen
Ausgabestellen werden durch den Klimabonus e.V. ausgewählt, geschult und mit Material zur Tätigkeitsausübung ausgestattet. Nutzer*innen erhalten in den Ausgabestellen Unterstützung bei der Nutzung des Klimabonus, können sich Klimabonusgutscheine vom Klimabonuskonto auszahlen und Klimabonusgutscheine auf das Klimabonuskonto einzahlen.
Zahlungsvereinbarung
Euro Zahlungen an/vom den Klimabonus e.V. erfolgen grundsätzlich durch SEPA Lastschrift oder Überweisung auf ein Bankkonto.Die Nutzer*innen sind verpflichtet zur Einlösung von Lastschriften bei Fälligkeit eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Änderungen der Bankverbindung sind mitzuteilen.Im Falle einer Nichteinlösung einer Lastschrift werden Bearbeitungskosten von 10 Euro in Rechnung gestellt.
Kündigung/Aussetzung vom Service
Eine ordentliche Kündigung der Teilnahme am Klimabonus-System ist jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende möglich. Zur Kündigung genügt die Textform.Mit dem Ende der Teilnahme am Klimabonus-System verfallen Guthaben auf dem Klimabonuskonto zugunsten eines Ausgleichsprojektes.Bei einem Verstoß gegen die AGB kann der Service des Klimabonus e.V. für beteiligte Nutzer*innen ausgesetzt werden.
Gerichtsstand
Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht für Verbraucher und Nichtkaufleuten. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen als Nutzer*innen des Klimabonus wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand das Amtsgericht Traunstein vereinbart. Klagen sind ausschließlich dort zu erheben.
Änderungsvorbehalt
Im Falle der Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten können die AGB durch den Klimabonus e.V. mit Wirkung zu Beginn des übernächsten Monats angepasst werden. Die Nutzer*innen werden über die geplante Änderung durch Veröffentlichung auf der Homepage in Kenntnis gesetzt. Nutzer*innen haben die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Änderung der AGB in Textform zu widersprechen. Die geänderterten AGB werden in das Vertragsverhältnis einbezogen, wenn die einzelnen Nutzer*innen nicht widersprechen.